12.11.2020, 20:24
(12.11.2020, 19:54)jackson schrieb: Wieder mal eine unzulässige Schliessung aufgehoben, immer weiter so.
https://www.augsburger-allgemeine.de/bay...t_44538491
Die Überschrift der AA ist doch irreführend!
Zitat:Gericht: Schließung von Fitnessstudios in Bayern ist unzulässig
Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports
nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden.
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele Studios die Öffnung nur für die o.a Sportler leisten,
bzw. sich Familien die Kosten leisten, ein komplettes Studio zu mieten.