28.10.2020, 18:40
(28.10.2020, 18:38)messalina schrieb: Weil bei dem gemeinsamen Aufenthalt geht es ja nur um die Öffentlichkeit steht da. Und danach sagen sie aber, Gruppen feiernder Menschen wären auch in Wohnungen inakzeptabel. Aber Wohnungen sind ja gar nicht öffentlich? Und dann ist es da trotzdem erlaubt. Wenn es aber auch in Wohnungen gelten soll dann müssten sie ja rein zum kontrollieren, oder wie soll das sonst gehen? Vielleicht mit der App? Aber wenn die die App abschalten? Ich blick da nicht durch, was sie jetzt eigentlich wollen.
Wenn diese Dorsche die Hinweise ignorieren und private Feten feiern als gäbe es kein morgen, dann darf gerne das SEK mit Rammbock vorbeisehen und die Leute zur Quarantäne in einzelne Zellen verfrachten. Irgendwann ist jetzt aber mal Schluss mit tödlicher Unvernunft.
Martin