27.10.2020, 13:19
(27.10.2020, 08:43)Klartexter schrieb: Nicht ganz richtig, aber fast.
Die 25.000 Unterschriften sind durchaus drin, es gibt genügend Leute, denen die Einschränkungen nicht passen. Aber im Falle einer Zulassung müssten dann innerhalb 10 Tagen eine Million Stimmberechtigter unterschreiben. Das geht aber nur real, nicht online, das heißt, dass jeder zum Rathaus muss, um sich dort einzutragen. Das Thema gibt das aber nicht her, andererseits würde es natürlich helfen, den Maskenverweigerern zu zeigen, dass sie absolut eine kleine Minderheit sind. Selbst wenn es zu einem Volksentscheid käme müsste man auch da erst mal die Mehrheit der Stimmen bekommen. Mit einem Wort: Es ist reine Traumtänzerei.
Ist da nicht zwischen dem (mttlerweile für Bayern schon zur Routine gewordenen ) Volksbegehren und der Möglichkeit des Antrags auf Auflösung vom Landtag ist ein Unterschied? Hab nicht für umsonst den kpl. Art.18 zitiert? (Und es ganz bewusst sehr vereinfacht dargestellt ---)
Die Traumtänzer werden leider anscheins mehr. Ist aber eigentlich egal, weil die müssen ihren Antrag ja auch mit was begründen und da darf man mal gespannt sein, was da am Toupet herbeigezogen wird.
hmmh - ein interessanter Aspekt ist dabei, den man mal näher durchleuchten sollte: wie soll die Million Unterschriften in Hoch-Zeiten von Corona organisatorisch in den Rathäusern vonstatten gehen können? Eintragungs-DriveIns - da sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, sonst geht das auch wieder in die Hose