16.07.2020, 10:34
(16.07.2020, 08:06)jackson schrieb: Man muß schon Familienkunde studiert haben um den gemeinsamen Aufenthalt im ölffentlichen Raum regelkonfoim zu gestalten. WQas unvcerständlixch, nicht durchführbatr und erst recht nicht in angemessener Zeit überprüfbar ist, gehört in den Papierkorb.
Und der bayerische Ministerpräsidident entfernt sich damit aus der Realität.
Das ist echt blöd. Wir wollen nächste Woche am KultStrand grillen, zu zwölft. Und das geht jetzt nicht. Weil wir keine Großfamilie sind. Oder 2 von uns müssen immer paar Meter weggehen, wahrscheinlich mit Maske an weil wenn man nicht sitzt muss man ja eine Maske anziehen, und dann wird immer durchgewechselt. Aber was ist dann besser? Ich weiß auch nicht. Oder wir machen 2 Gruppen zu 6, Gruppe links am Tisch und Gruppe rechts am Tisch und wenn die Polizei kommt dann kennen wir uns nicht Aber vielleicht ist ja der KultStrand gar kein öffentlicher Raum? Weil da darf ja nicht jeder einfach rein, da ist ja ein Zaun drumrum. Ach ist das kompliziert, ich mag wirklich bald nicht mehr.
In Österreich haben welche ein Bußgeld bekommen weil sie zusammen im Auto waren und keine Familie waren und den Abstand nicht eingehalten haben. Die haben dagegen geklagt und recht bekommen, weil das Auto kein öffentlicher Raum war. Ich weiß auch nicht wie das bei uns gerade geregelt ist.
Zitat:Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin nur ... „in Gruppen von bis zu 10 Personen“ gestattet.