29.05.2020, 07:03
(28.05.2020, 19:25)Martin schrieb: Das gilt nur für die klagende Gaststätte, nicht für alle! Und bis andere nachziehen können, ist Pfingsten vorbei und alle dürfen sowieso bis 22:00 Uhr öffnen.Und laut Aiwanger schien tatsächlich unser vermuteter Alkoholkonsum nebst Kontrollierbarkeit der Grundgedamke gewesen zu sein.
Martin