23.05.2020, 19:22
(23.05.2020, 18:51)jackson schrieb: 90% aller bußgeldfähigen Anordnungen, vielleicht sogar noch mehr, sind willkürlich festgelegt. Die Obrigkeit muß nichts begründen. So hätte man z.B. die teilweise Ausfschließung der Restaurants (in Bayern) ohne weiteres auf den 24.05. oder den 26.05, Beginn jeweils 1115 Uhr ,um die Mittagsspeisung noch zu unterstützen, diktieren können.. . Fettmacher bin ich
.
Behauptungen aufstellen ist so einfach,
Beweise bringen sauschwer.
Deshalb unterlässt man diese, gell!