23.05.2020, 18:51
(23.05.2020, 18:41)messalina schrieb: Würd ich ja gerne? Aber ich versteh das eben nicht mit den 20 Uhr, und nirgends wird es erklärt. Das steht glaub nur im Infektionsschutzgesetz, ohne Begründung natürlich. So wie "Botanischer Garten nur von 12-19 Uhr außer Montag und Dienstag, Straßenbahn von Montag bis Freitag nach Sonntagsfahrplan, auf Toilette nur mit Maske (oben rum)".
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90% aller bußgeldfähigen Anordnungen, vielleicht sogar noch mehr, sind willkürlich festgelegt. Die Obrigkeit muß nichts begründen. So hätte man z.B. die teilweise Ausfschließung der Restaurants (in Bayern) ohne weiteres auf den 24.05. oder den 26.05, Beginn jeweils 1115 Uhr ,um die Mittagsspeisung noch zu unterstützen, diktieren können.