19.01.2022, 13:43
(19.01.2022, 13:16)nomoi III schrieb: zu dem von mir Geröteten
Nein, das geht so nicht.
Im genannten Fall fehlt zunächst die rechtliche Pflicht und damit die "Achtung" vor einem Gesetz.
Es gibt ja auch noch kein Gesetz für die Impflicht bei Corona, ergo kann es auch noch keine Durchführungsverordnungen und Rahmengesetzgebung geben.
Martin