05.03.2021, 22:21
Zitat:Verfassungsgericht: Krebskranker hat kein Recht auf sofortige Impfung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes aus Bayern abgewiesen, der vor seiner Chemotherapie sofort gegen das Coronavirus geimpft werden wollte. Der Mann, der eigentlich erst in der zweiten Impfgruppe an der Reihe ist, habe "nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen", warum ihm durch das Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in der Entscheidung.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/20-05-CDU-G...26512.html
Ist doch schön, dass man in Deutschland als Todgeweihter das BVG für eine Impfung bemühen muss, während in anderen Ländern längst 16jährige geimpft werden.
Bekanntermaßen ist das Immunsystem nach einer Chemo auch bestens in Schuss, was den Antrag des Mannes doppelt unlogisch erscheinen lässt. Wäre er Bischof oder Politiker, könnte man noch ein Auge zudrücken.
Martin