16.10.2020, 13:50
(16.10.2020, 13:06)jackson schrieb: So einfach scheint das mit den Wohnungsdurchsuchungen nicht zu sein.
1. Ein Kommentar aus der AZ den ich größtenteisl teile:
https://www.augsburger-allgemeine.de/pol...6#comments
2. Das Polizeigesetz
https://dejure.org/gesetze/PolG/31.html
Ich weiß auch nicht? Ich weiß nur was im Corona-Infektionsschutzgesetz steht.
Zitat:§ 15a Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
(3) ...
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Und nach Tönnies haben sie in Bayern alles noch verschärft und Söder hat gesagt, dass Betriebe jetzt Tag und Nacht mit unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen. Ich glaube dass sie das bei Wohnungen dann auch so einfach sagen können, von einem Tag auf den anderen, genauso wie mit der Maskenpflicht in der FuZo, die ist auch abends beschlossen worden dass sie ab Mitternacht gilt.