07.09.2020, 10:11
(07.09.2020, 08:23)jackson schrieb: Interpretationen sind zwar keine Gesetze, aber haben einen Anspruch auf Befolgung.
Das RKI, ein neuer Gesetzgeber in unserem Lande, sagt (sinngemäß,
... und das hat Bibelcharakter (bei einigen).
Aber das RKI ist doch gar kein Gesetzgeber? Und wenigstens in Niedersachsen sind sie nicht so bibelgläubig.
Zitat:Sind eigentlich auch Visiere (z.B. aus Plexiglas) anstatt einer „Alltagsmaske“ zulässig?
Ja, das ist durchaus möglich. Wichtig ist bei der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) eine Beschaffenheit die dazu geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Insofern sind auch Gesichtsvisiere oder sogenannte Faceshields zulässig. Gleichwohl ist zu betonen, dass beispielsweise das Robert-Koch-Institut Visiere zurzeit nicht als gleichwertige Alternative zur MNB ansieht. Insofern ist dies vor allem eine Alternative für den Personenkreis, die aufgrund gesundheitlicher Gründe keinen MNB tragen können und dennoch zeigen möchten, dass die derzeit getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unterstützt werden.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus...87161.html
Echt schade dass das in Bayern nicht gilt. Eigentlich ist das schon komisch dass das so unterschiedlich gesehen wird, oder? Es ist ja überall das gleiche Corona. Egal, jetzt kuck ich erst mal wie sich die eGo so atmet. Und das mit dem Attest versuch ich bestimmt auch noch wenn das immer so weitergeht und wir womöglich bald draußen Maske anziehen müssen.