06.09.2020, 18:29
(06.09.2020, 17:07)messalina schrieb: Aber wo steht das im Gesetz, dass mein Face Shield nicht mehr erlaubt ist? Ich find da irgendwie nichts?
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schreibt das:
Zitat:Ist es erlaubt, eine Visier-Schutzmaske als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden?
Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden.
Wichtig ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet.