27.07.2020, 20:12
(27.07.2020, 19:58)Kreti u. Plethi schrieb: Infektionsschiuzgesetz evtl.?
evtl ??? - § 28 des Gesetzes wurde schon entsprechend (?) geändert.
Art. 2 GG
(1) J......
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.