08.05.2020, 13:16
(08.05.2020, 11:51)Klartexter schrieb: ... ob er diese Äußerung weiter verbreiten darf. Denn dann droht im durchaus eine Verurteilung nach dem Strafrecht und könnte auch eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen. ...
Also ich weiß ja nicht, das hat das Gericht aber doch gar nicht gesagt? Nur dass das mit dem "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" Hetze ist. Aber soviel ich weiß gibt es Hetze gar nicht als Straftat, so ähnlich wie bei Hate Speech, die gibt es ja auch nicht.
Und Hetze ist auch nicht automatisch gleichzeitig eine Straftat. Weil wenn ich jetzt als Beispiel sagen würde, "15-jähriger in Augsburg erstochen, von einem afghanischen Flüchtling" dann sehen das vielleicht manche Gutmenschen als Hetze aber es stimmt ja und ist bestimmt nicht strafbar sowas zu sagen, oder?