18.08.2020, 08:36
(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb: Danke, genau so hab ich's gemeint also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.
Ich habe bereits geschrieben, dass es Zeitvergeudung ist, auf Ihren Senf weiterhin zu reagieren.
Da mir Klartexter aber dringend angeraten hat, demjenigen aus dem Weg zu gehen,
der Sie bei diesem Senf bestärkt, mit seinen falsch ergoogelten juristischen Unkenntnissen,
eben auf diesem Umweg eine Bemerkung.
Ich gestatte mir sogar eine Belehrung:
Das Strafrecht umfasst Rechtsnormen, durch die bestimmtes Verhalten verboten und deshalb mit Strafe bedroht ist.
Ständig kommen neue Straftatbestände dazu. Die "Klassiker" aber sind Mord, Raub, Körperverletzung, Hausfriedensbruch.
Ordnungswidrigkeiten unterliegen im System schon dem Strafrecht, werden aber nur mit einer Geldbuße geahndet.
OWi werden auch nicht von der Staatsanwaltschaft sondern von der Verwaltungsbehörde verfolgt.
Das Zeugenschutzgesetz, wie ich schon geschrieben habe, findet im Strafverfahren Anwendung.
Es kann eintreten, wenn aufgrund des Aussage Gefahr für Leib, Leben ... besteht.
Natürlich fallen Angehörige auch und besonders darunter.
Dass Ihre Schweinerei nicht dazu gehört, dass Sie auch keinen Angehörigen schützen aber sich selbst,
dazu kein weiteres Wort, siehe hier erste Zeile!