18.08.2020, 00:50
(17.08.2020, 23:07)messalina schrieb: Danke, genau so hab ich's gemeint also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.
Zitat:§ 153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das betrifft auch Aussagen gegenüber der Polizei. Und natürlich ist ihre Handlung strafbar.
Martin