17.08.2020, 23:07
(17.08.2020, 22:47)Isidor schrieb: Ihr Zitat:
Sie haben also von polizeilichen Ermittlungen gesprochen.
Zur Ihren letzten Satz mit der Strafvereitelung. Ähm stimmt nicht ganz
Zitat StGB § 258
Danke, genau so hab ich's gemeint also dass ich eben nichts strafbares tue und eben nicht bestraft werden kann, wenn ich nur verhindern will dass ich einer Maßnahme unterzogen werden soll.