28.08.2019, 22:48
(28.08.2019, 18:27)Sophie schrieb: Witwe erbt nur, wenn sie nicht mehr heiratet.
Das geht halt nur, wenn man sein Vermögen rechtzeitig auf eine "Stiftung" auslagert. Sonst wäre das höchstwahrscheinlich sittenwidrig und unwirksam. Vielleicht hätte also die Witwe die Gründung dieser Stiftung besser verhindern sollen, indem sie in geeigneter Weise auf ihren Mann eingewirkt hätte. Jetzt ist es dafür natürlich zu spät.