14.05.2019, 14:17
(14.05.2019, 13:46)Bogdan schrieb: AhaMund abwischen!
Die Staatsanwaltschaften der Länder müssen nicht informiert werden. Sexueller Missbrauch von Kindern ist in Deutschland ein Offizialdelikt.
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[url=https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html][/url]
Nein, müssen nicht.
Denn auch der Papst hat an unseren Grenzen sein Recht verwirkt.
Außerhalb "seines" Vatikan kann er nicht in das Strafrecht anderer Staaten Einfluss zu nehmen.
In Deutschland kann von keinem Bürger verlangt werden, geplante und begangene Straftaten
den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Es gibt Ausnahmen, z.B. Landesverrrat, Mord, Raub.
Diese von Ihnen aufgeführten Schandtaten gehören (leider) nicht dazu.