14.05.2019, 13:46
Zitat:Katholische Kleriker und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Erkenntnisse über Missbrauchsfälle kirchenintern weiterzuleiten. Staatliche Stellen müssen jedoch nicht informiert werden.
Quelle
Aha
Die Staatsanwaltschaften der Länder müssen nicht informiert werden. Sexueller Missbrauch von Kindern ist in Deutschland ein Offizialdelikt.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Ähm warum sitzt dieser .... in jeder x-beliebigen Ethikkommsion und predikt andauern Moral?
[url=https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html][/url]