01.03.2019, 20:45
(01.03.2019, 20:39)Sophie schrieb: Da liegst du leider falsch. Eine Schwägerschaft wird nicht durch Scheidung aufgelöst. Das regelt der Absatz 2 des § 1590 BGB:
>>Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.<<
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html
Einmal Schwager - immer Schwager.
Sag mal, musste das jetzt sein? Du kannst mir doch nicht dermaßen in die Parade fahren! Grmpf.
Und ich sagte ja, das ist meine persönliche Definition. Es gibt auch noch andere. Z.B. die von EvaLuna oder die des BGBs. Das heißt aber nicht, dass irgendeine davon richtiger ist als die andere.