01.03.2019, 20:39
(01.03.2019, 20:17)PuK schrieb: "Schwägerschaft": Alle die, mit denen irgendein Verwandter verheiratet ist.
Und der Unterschied zwischen Verschwägerten und Verwandten ist, dass man Verschwägerungen relativ leicht wieder lösen kann. Indem der oder die Verwandte sich einfach vom Schwager oder der Schwägerin scheiden lässt.
Da liegst du leider falsch. Eine Schwägerschaft wird nicht durch Scheidung aufgelöst. Das regelt der Absatz 2 des § 1590 BGB:
>>Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.<<
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html
Einmal Schwager - immer Schwager.