17.04.2018, 14:21
(17.04.2018, 13:42)Michl schrieb: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein.
Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden,
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran.
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.
Das Schlüsselpositionen durch eigene Mitglieder besetzt werden, ist aus meiner Sicht verständlich.
Bei einigen Positionen kann man wie immer im Leben geteilter Meinung sein. Das werden aber im Endeffekt dann die Gerichte entscheiden.
Ein Priester oder Pfarrer als bekennender Heide, ein Moslem als Bischof von Rom.