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Normale Version: Kirchliche Arbeitgeber
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Udo

Bisher war es so, dass kirchliche Arbeitgeber konfessionslose Menschen ablehnen durften. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders. Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.

Zitat:Dieser hat nun entschieden: Die konfessionsgebundene Stellenausschreibung der evangelischen Diakonie ist diskriminierend, denn kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Die könne nur zur Bedingung gemacht werden, wenn die Konfession für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei. Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
http://www.spiegel.de/karriere/eugh-kirc...03268.html
Das ist gut so und war lange überfällig. So wurden die Mitgliedschaft in den Kirchen künstlich hochgehalten.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss ein Gärtner nicht an Gott glauben.

Michl

(17.04.2018, 13:11)Udo schrieb: [ -> ]Bisher war es so, dass kirchliche Arbeitgeber konfessionslose Menschen ablehnen durften. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders.Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein. 
Das ist gut so und war lange überfällig. So wurden die Mitgliedschaft in den Kirchen künstlich hochgehalten.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss ein Gärtner nicht an Gott glauben.

Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein. 

Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden, 
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran. 
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.

Serge

(17.04.2018, 13:42)Michl schrieb: [ -> ]Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein. 

Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden, 
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran. 
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.

Ist ja wohl logisch, oder?
Oder sollte ein Moslem, Mormone oder Altkatholik Diakonie- oder Caritasdirektor von Neu-Ulm oder Augsburg sein?

Udo

(17.04.2018, 13:42)Michl schrieb: [ -> ]Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein. 

Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden, 
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran. 
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.

Das Schlüsselpositionen durch eigene Mitglieder besetzt werden, ist aus meiner Sicht verständlich.
Bei einigen Positionen kann man wie immer im Leben geteilter Meinung sein. Das werden aber im Endeffekt dann die Gerichte entscheiden.

Ein Priester oder Pfarrer als bekennender Heide, ein Moslem als Bischof von Rom. W00t

Lueginsland

(17.04.2018, 13:11)do schrieb: [ -> ]Bisher war es so, .../...... So wurden die Mitgliedschaft in den Kirchen künstlich hochgehalten.
....../.....

gerötet von mir

Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.

Das heißt doch, dass es eines gibt und das ist gut so!

Ich nenne Ihnen mal ein paar Zahlen:
Mit insgesamt etwa 1,2 Millionen Arbeitnehmern sind die katholische und evangelische Kirche in Deutschland
der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst.

zB. (nur ...) 200 hauptamtliche Mitarbeiter stehen Ratsuchenden in 105 Telefonseelsorgestellen
rund um die Uhr in ganz Deutschland zur Seite. Dafür wird wohl das Ausschlusskriterium ziehen.

Rund 9.370 Kindertageseinrichtungen sind in katho­lischer Trägerschaft.
Darin arbeiten (2015) 95.331 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die über 592.162 Kinder betreuen,
(davon nur wenige, die der Kirche anzugehören haben.)

Wenn Sie wollen, nenne ich weitere.
Auf alle Fälle wird "das Kraut schon fett" mit dieser gewaltigen Zahl Zwangsverpflichteter  Angel