11.04.2018, 09:59
(11.04.2018, 09:45)forest schrieb: Welche Versicherung? Die Kfz-Haftpflicht nicht und die Privathaftpflicht wegen Vorsatzes kaum.
forest, einfach das Urteil lesen! Geklagt hat die Betreiberin der Straßenbahn gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die nicht einsehen wollte, dass sie zahlen sollte. Aus dem Artikel:
Zitat:Die Verkehrsgesellschaft argumentierte, sie sei nach dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, bei Betriebsstörungen unter Aufbietung aller vertretbaren Mittel die Weiterreise zu ermöglichen. Dies sei mit dem Taxi-Ersatzverkehr erfüllt worden.
Das Gericht sah das ebenso. Es bescheinigte dem Autofahrer eine schwerwiegende Eigentumsverletzung. Juristisch war damit der Weg frei zum Schadensersatz. Einzelheiten des Urteils lassen sich in der Begründung nachlesen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives...ro-aermer/
Ich muss los, die Dult wartet.