27.12.2017, 20:20
(27.12.2017, 15:27)forest schrieb: Wegen 50 €, mit Gebühren über 200 €, renne ich nicht zur Staatsanwaltschaft, aber man sollte es eigentlich noch vor der Verjährung tun. Die ist meines lainhaften Wissens Ende 2018.
Würde ich auch nicht machen. Ich hatte so was auch mal, eine unberechtigte Forderung von Vodafone. Den ersten Drohbrief habe ich ihnen noch beantwortet und dargelegt, warum die Forderung nicht bestehen kann (es ging um das Datum des Eingangs der Kündigung bei Vodafone, und ich hatte einen Rückschein vorliegen).
Die folgenden Drohbriefe kamen nach kurzem Überflug alle in meinen Telefon-Ordner; ein Grund zur weiteren Veranlassung bestand natürlich nicht, so lange kein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelte. Kurz vor dem Ende der Verjährung (richtig, drei Jahre, gerechnet vom Ende des Jahres an, aus dem die Forderung stammt) drehten sie dann nochmal so richtig auf vom Tonfall her und drohten mir quasi, dass ich wegen strittiger 30 € Haus und Hof verlieren würde. Und ich würde nie mehr irgendwo Kredit kriegen oder auch nur eine Ratenzahlung, denn sie würden mich natürlich bei der SchuFa melden usw. Jaja... Ich würde halt mal einen Mahnbescheid beantragen an eurer Stelle, dann sehen wir schon, dachte ich mir.
Machten sie aber nicht. Machen Inkassobüros nie, wenn die Forderung tatsächlich strittig ist. Die haben ja schon gemerkt, dass sie Geld in eine wertlose Forderung investiert haben, warum sollten sie diesem Geld auch noch Gerichtskosten hinterherwerfen? Aber sie probieren es halt mit einschüchternden Briefen.
Das sollte man aber natürlich nur so machen, wenn man gründlich geprüft hat, dass man nicht zahlen muss und dass sie einem nichts können.