14.10.2017, 23:12
(14.10.2017, 23:08)Klartexter schrieb: Vom Insolvenzrecht hast Du noch weniger Ahnung wie Martin! Wenn Du Privatinsolvenz anmeldest, dann musst Du auch gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragen. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist bereits nach 12 bis 15 Monaten in der Regel abgeschlossen. Wer Privatinsolvenz anmeldet, der bekommt einen Insolvenzverwalter als Treuhänder zugeteilt, an den muss jede Zahlung vom Schuldner erfolgen. Der Schuldner hat einen Selbstbehalt zum Lebensunterhalt, alles Geld, was darüber hinaus vom Schuldner verdient wird, muss an den Treuhänder abgeführt werden. Dies dauert von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sechs Jahre, man spicht von der Wohlverhaltensphase. Am Ende der sechs Jahre werden Treuhänder und Gläubiger befragt, ob sie der Restschuldbefreiung zustimmen. Erst wenn da keine Einwände kommen erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung.
Ich wüsste nicht, was das mit dem, das ich geschrieben habe, zu tun haben könnte. Geschweige denn, inwiefern es das widerlegen könnte.
Ja, natürlich gibt es Regeln für die Durchführung einer Privatinsolvenz. Aber das hat doch nichts damit zu tun, dass sich dabei regelmäßig Forderungen in Rauch auflösen. Der Insolvenzverwalter kann die Forderungen nur soweit bedienen, wie Vermögen und Einkommen des Schuldners reichen. Der Rest der Forderungen ist nach dem Ende des Verfahrens einfach weg. Deshalb lässt sich der Schuldner ja überhaupt nur auf die "Wohlverhaltensphase" ein, so lustig ist die nämlich nicht. Die Restschuldbefreiung ist die Karotte, die man dem Esel vor der Nase baumeln lässt, damit er nicht aufgibt.
Einem nackten Mann kann nun mal auch der Insolvenzverwalter nicht in die Taschen greifen. Und die Schuldbefreiung ist das Ziel des ganzen Verfahrens. Wenn es erreicht ist, dann verschwinden die Restforderungen. Plopp, weg sind sie, als hätte es sie nie gegeben.