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Boris Becker ist pleite
#21

(13.10.2017, 12:20)derfnam schrieb:  Brauche ich den?

Ich stelle fest, dass Sie für ihre Behauptung keinen Beweis genannt haben. Rauch

Okay von mir kommen in den überwiegenden Fällen Links zu den Original-Dokumenten. Devil
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#22

(13.10.2017, 13:17)TomPaul schrieb:  Ich stelle fest, dass Sie für ihre Behauptung keinen Beweis genannt haben. Rauch

Okay von mir kommen in den überwiegenden Fällen Links zu den Original-Dokumenten. Devil

Damit kann ich locker leben, Ihre Links brauche ich nicht, das sind auch nur Meinungen irgendwelcher Verfasser und zu jedem Scheiß muß ich auch nicht schreiben. Sie sind ein Sensibelchen, brauche Sie dafür auch einen Beweis?
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#23

Zitat:21. Juni könnte Beckers Befreiungstag werden

Ist Boris Becker pleite oder nicht? Laut einem Gericht in England schon. 14 Gläubiger fordern Geld von ihm, wie die "Süddeutsche Zeitung", von einem Insider erfuhr. Einer von ihnen verlangt eine Rückzahlung in Höhe von mehr als 40 Millionen Schweizer Franken.

[...] Der 21. Juni 2018 könnte für die Tennislegende zum Befreiungstag werden. An diesem Tag könnte Becker zumindest alle Rückstände los sein, die in England registriert sind. Während es bis zu einem Schuldenschnitt in Deutschland sechs Jahre dauert, erfolgt der in England schon nach zwölf Monaten.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/lebt-b...14345.html 

Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.

Martin
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#24

(14.10.2017, 12:32)messalina schrieb:  Hmm, da könnte ich also für 100.000 Euro schöne Dinge im Internet bestellen, nicht bezahlen, und nach einem Jahr gehört dann alles mir, ohne Schulden? Naja, das finde ich jetzt aber schon ein bisschen übertriebenen Verbraucherschutz, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Ich könnte mir vorstellen, dass der Verbraucherschutz in England auch dahingehend besser organisiert ist, dass solche Summen erst gar nicht angehäuft werden können.

Martin
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#25

(14.10.2017, 12:20)Martin schrieb:  Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.

Das mit den Schulden hebt sich in der Summe immer auf. Die Schulden des einen sind das Vermögen des anderen.

Interessant ist immer, was passiert, wenn man dieses System auf die Spitze treibt oder sogar durchbricht.

Mit "auf die Spitze treiben" meine ich zum Beispiel die unsinnig hohen Bewertungen des Firmenwerts von Konzernen wie Facebook oder Apple. Wobei Apple ja immerhin noch Hardware im Angebot hat. Aber Facebook ist nur ein Haufen Algorithmen. Und das soll ein Mehrfaches "wert sein" wie alle deutschen Automobilkonzerne zusammen. Hahaha, Ützwurst lache!

Und wenn die Aktien von Facebook in den Himmel steigen, dann machen Aktienbesitzer Gewinn. Logischerweise muss dann auch irgendjemand Verlust machen, aber wer genau ist das? Ich sag mal so: Natürlich machen nur die Besitzer von Facebook-Aktien Gewinn, die sie in dem Moment auch verkaufen. Man könnte also sagen, den Verlust machen die, die ihnen die Aktien zum hohen Preis abkaufen. Aber ist das wirklich so? Und ist das alles, oder haben wir noch jemanden vergessen? Geld entsteht ja nur beim Kredit (von einer Bank, nicht beim Privatkredit, da handelt es sich um reales Geld) aus dem Nichts und nicht bei einem Kaufvertrag über eine Aktie. Schwierig, schwierig. Ich weiß es nicht genau.

Und man "durchbricht" das System natürlich mit Gesetzen, die eine Privatinsolvenz, also eine Schuldenbefreiung ermöglichen. Deshalb stand die Privatinsolvenz in der Urfassung vom BGB ja auch nicht drin, weil die Urfassung noch in sich konsistent war. Wenn man ein in sich logisches Gesetzbuch schreiben will, dann darf so etwas wie eine Privatinsolvenz nicht ins BGB, sonst schreibt man eher eine Art Bibel.

Jedenfalls ist bei der Privatinsolvenz am Ende der eine seine Schulden los. Und der andere seinen Anspruch. Der Gläubiger mit dem Anspruch wird enteignet, aber nicht wie man normal enteignet wird, z.B. wenn sie eine Autobahn bauen und einem einen Streifen vom Acker wegnehmen, sondern entschädigungslos. Geld "verschwindet" in diesem Moment spurlos im Orkus. Was aber eigentlich nur das Gegenstück zu jeder Kreditgewährung ist. Da erschafft die Bank Geld aus dem Nichts, in dem Moment, in dem sie den Antrag bewilligt. Das Geld wird nicht von der Zentralbank gemacht, sondern in der Bankfiliale um die Ecke. Sie schreiben deinem Konto *pling* X Euro gut, und wenn's *pling" macht, sind X Euro gerade aus dem Nichts entstanden. Deshalb ist auch die Annahme irrig, die Zentralbank bestimme die Geldmenge. Das tut sie allenfalls indirekt, über den Leitzins.

Ich versuche seit langer Zeit, diese und ähnliche Gedanken quasi philosophisch zu durchdringen, um mir eine Meinung zu bilden, was besser ist oder wäre, oder was daran richtig oder falsch ist. Ich hoffe, ich krieg's für mich persönlich noch irgendwie verständlich hin, bevor ich das Zeitliche segne.

Hinweise sind willkommen.
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#26

(14.10.2017, 12:46)PuK schrieb:  ..........
Hinweise sind willkommen.

Georg Simmel: "Die Philosophie des Geldes".

Geht in Richtung "Das Kapital" von Groucho Marx.

Fazit: Geld ist unanständig, es sollte abgeschafft werden, weil es immer bei den Falschen landet.
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#27

(14.10.2017, 12:20)Martin schrieb:  Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.

Martin

Wo sehen Sie da eine Verbindung zum "Verbraucherschutz"? Es scheint sich eher um eine Regelung zum Schutz von Hochstaplern zu handeln.
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#28

(14.10.2017, 12:20)Martin schrieb:  Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.

Martin

Wenn ich Gläubiger wäre, finde ich die Zeit aber sehr sehr kurz. Da würde ich als Gläuber aber die Schwelle bei den Sicherheit extrem erhöhen.
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#29

(14.10.2017, 18:47)TomPaul schrieb:  Wenn ich Gläubiger wäre, finde ich die Zeit aber sehr sehr kurz. Da würde ich als Gläubiger aber die Schwelle bei den Sicherheit extrem erhöhen.

Genau das ist die Folge und das nennen dann manche Verbraucherschutz: Der Verbraucher kriegt einfach nichts mehr ohne Sicherheiten.
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#30

(14.10.2017, 12:20)Martin schrieb:  Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.

Martin

In Deutschland dauert das eigentliche Insolvenzverfahren auch nicht wesentlich länger!

(14.10.2017, 12:46)PuK schrieb:  Jedenfalls ist bei der Privatinsolvenz am Ende der eine seine Schulden los. Und der andere seinen Anspruch. Der Gläubiger mit dem Anspruch wird enteignet, aber nicht wie man normal enteignet wird, z.B. wenn sie eine Autobahn bauen und einem einen Streifen vom Acker wegnehmen, sondern entschädigungslos. 

Vom Insolvenzrecht hast Du noch weniger Ahnung wie Martin! Wenn Du Privatinsolvenz anmeldest, dann musst Du auch gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragen. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist bereits nach 12 bis 15 Monaten in der Regel abgeschlossen. Wer Privatinsolvenz anmeldet, der bekommt einen Insolvenzverwalter als Treuhänder zugeteilt, an den muss jede Zahlung vom Schuldner erfolgen. Der Schuldner hat einen Selbstbehalt zum Lebensunterhalt, alles Geld, was darüber hinaus vom Schuldner verdient wird, muss an den Treuhänder abgeführt werden. Dies dauert von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sechs Jahre, man spicht von der Wohlverhaltensphase. Am Ende der sechs Jahre werden Treuhänder und Gläubiger befragt, ob sie der Restschuldbefreiung zustimmen. Erst wenn da keine Einwände kommen erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung.
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