13.12.2019, 18:36
(13.12.2019, 15:07)Bogdan schrieb: Hier ist ein Fall von Weglagerei und christlicher Nächstenliebe.
https://www.spiegel.de/panorama/kirchen-...01038.html
Das hat weder etwas mit Wegelagerei noch mit Nächstenliebe zu tun, das ist reines Vertragsrecht. Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind, weil Ihre Eltern sie einst da angemeldet hatten, dann erlischt Ihre Mitgliedschaft auch nicht mit dem Tod der Eltern oder mit deren Austritt aus dem Verein. Sie sind weiterhin Mitglied, erst wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, erlischt auch Ihre Mitgliedschaft. Für Kirchenbashing ist der Artikel daher völlig ungeeignet!