22.04.2017, 09:29
Vor zwei Jahren wurde im alten AA-Forum heftig diskutiert, ob ein auf Teppichboden verlegtes Parkett fachgerecht sei.
Ausgangspunkt war ein BGH-Urteil, das es einem Wohnungsinhaber gestattete einen schallschluckenden Teppichboden gegen Parkett auszutauschen, was bei seinem darunterliegenden Nachbarn zu erheblichen Lärmbelästigungen geführt hat.
http://www.augsburger-allgemeine.de/comm...ShowPage=1
Ich hatte damals berichtet, dass wir vor Jahren eine Wohnung erworben hatten, auf der der Voreigentümer Parkett auf den bauseits verklebten Velourteppichboden verlegt hatte, was bei uns keinerlei Probleme bereitete.
So war es auch. 18 Jahre. Weder die angeblichen Geruchsbelästigungen, Schimmel noch Probleme am Parkett.
Dieses haben wir nun aufgrund anderer Umstände (Katzen) im Rahmen unserer Wohnungsrenovierung austauschen lassen. Nachdem es entfernt war, stellte der Schreiner die Frage, ob man nicht doch gleich wieder auf den Teppichboden verlegen solle.
Eingedenk der echauffierten Aussagen der Fachmannschaft habe ich das abgelehnt. Der Teppichboden wurde rausgefräst, eine handelübliche, qualitativ hochwertige Trittschalldämmung verlegt. Dies kostete 1.100 Euro, die bei einer Wiederverlegung auf den Teppichboden nicht angefallen wären, aber man wollte es ja fachgerecht und ordentlich machen.
Nun klingelte unlängst der Nachbar. Seit dem Umbau würde er meinen Staubsauger hören, was vorher nie der Fall gewesen sei. Ich solle doch bitte wenigstens nicht vor 8.00 Uhr morgens....
Okaaayyyy. Kein Problem. Im Gegentum ist es mir peinlich, nun andere Hausbewohner mit meiner Putztätigkeit zu behelligen.
Nur bitte was soll das? Ich hatte eine offensichtlich optimale Schalldämmung, die mir keinerlei Probleme und Nachteile bereitete, die ich für viel Geld habe entfernen lassen um jetzt einen schlechteren Zustand zu haben.
Ausgangspunkt war ein BGH-Urteil, das es einem Wohnungsinhaber gestattete einen schallschluckenden Teppichboden gegen Parkett auszutauschen, was bei seinem darunterliegenden Nachbarn zu erheblichen Lärmbelästigungen geführt hat.
http://www.augsburger-allgemeine.de/comm...ShowPage=1
Ich hatte damals berichtet, dass wir vor Jahren eine Wohnung erworben hatten, auf der der Voreigentümer Parkett auf den bauseits verklebten Velourteppichboden verlegt hatte, was bei uns keinerlei Probleme bereitete.
So war es auch. 18 Jahre. Weder die angeblichen Geruchsbelästigungen, Schimmel noch Probleme am Parkett.
Dieses haben wir nun aufgrund anderer Umstände (Katzen) im Rahmen unserer Wohnungsrenovierung austauschen lassen. Nachdem es entfernt war, stellte der Schreiner die Frage, ob man nicht doch gleich wieder auf den Teppichboden verlegen solle.
Eingedenk der echauffierten Aussagen der Fachmannschaft habe ich das abgelehnt. Der Teppichboden wurde rausgefräst, eine handelübliche, qualitativ hochwertige Trittschalldämmung verlegt. Dies kostete 1.100 Euro, die bei einer Wiederverlegung auf den Teppichboden nicht angefallen wären, aber man wollte es ja fachgerecht und ordentlich machen.
Nun klingelte unlängst der Nachbar. Seit dem Umbau würde er meinen Staubsauger hören, was vorher nie der Fall gewesen sei. Ich solle doch bitte wenigstens nicht vor 8.00 Uhr morgens....
Okaaayyyy. Kein Problem. Im Gegentum ist es mir peinlich, nun andere Hausbewohner mit meiner Putztätigkeit zu behelligen.
Nur bitte was soll das? Ich hatte eine offensichtlich optimale Schalldämmung, die mir keinerlei Probleme und Nachteile bereitete, die ich für viel Geld habe entfernen lassen um jetzt einen schlechteren Zustand zu haben.