(04.04.2019, 17:16)messalina schrieb: Ich wollte ja nur sagen, es ist eben keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Dass man seine Geschwindigkeit "soweit erforderlich" mal "anpasst" ist ja eigentlich klar, also dass man nicht Sturm klingelt und von hinten mit 12 km/h in eine Fußgängergruppe reinfährt die nicht weg kann. Auch als Fußgänger passt man ja seine Geschwindigkeit an wenn es mal wo verstopft ist und boxt sich da nicht einfach durch.
Und dass Fußgänger jetzt eben auch welche haben auf die sie mal Rücksicht nehmen müssen das ist jetzt eben so. Weil wir sind im Zeitalter der Elektromobilität angekommen und da müssen alle lernen wie man damit umgeht. Es ist ja für's Klima.
Außerdem steht das schon immer so in der StVO, nur die Fußgänger haben vielleicht geglaubt die gilt nicht für sie? Stimmt aber nicht.
Radfahrer, die einen Gehweg mitbenutzen DÜRFEN, müssen sehr wohl Schrittgeschwindigkeit fahren. Nicht nur soweit erforderlich.
>>Weil es ein Gehweg ist, haben
Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen
nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also
anzuhalten.<<
https://www.adfc-diepholz.de/rad-fahrend...em-gehweg/
Die Fußgänger müssen nicht wegen dem Klima auf die E-Scooter-Fahrer Rücksicht nehmen. Sie sind nämlich die klimafreundlichsten Verkehrsteilnehmer überhaupt. Tatsächlich gilt für sie auch der §1. Dennoch darfst du davon ausgehen, dass an sie die geringsten Anforderungen gestellt werden. Eben schon deshalb, weil auch Personen am Schreitverkehr teilnehmen, denen eine Rücksichtnahme gar nicht zugemutet werden kann. Wenn dich also der Blinden mit seinem Stock tastend zu Fall bringt: Pech gehabt. Musste halt besser aufpassen. Wenn dem Blinden dabei was passiert: DU schuld.