26.05.2018, 12:32
(26.05.2018, 12:16)messalina schrieb: Wie ist das jetzt eigentlich mit Smartphone-Fotos? Wenn man das so liest, darf man ja jetzt überhaupt niemanden mehr fotografieren, oder? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Weil ich kann ja nicht von allen die da zufällig auf dem Bild sind eine schriftliche Einwilligung holen.
Ich glaube, wenn mir da jetzt mal einer dumm kommt, kucke ich einfach lieb und sage "aber ich habe ja gar keine SD-Karte in meinem Samsung" [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_241.gif ]
Isch 'abe gar keine Auto.
Quatsch. Es gibt nach wie vor die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass du alles aufnehmen darfst, was dir tägllich so vor die Nase kommt. Ausnahmen gibt es natürlich bei Militärgeländen und so etwas, aber dort ist das Fotografieren nicht wegen der DSGVO verboten.
Andererseits gibt es auch das Recht am eigenen Bild.
Es ist ein bisschen kompliziert, aber man kann es aufdröseln. Es gibt die Panoramafreiheit, das Recht am eigenen Bild und auch das Urheberrecht, und jetzt gibt es auch noch die DSGVO. Und das alles widerspricht sich scheinbar irgendwo. Aber so ist es nicht.
Also, eine Straßenszene darf man fotografieren, ohne die Leute, die zufällig mit auf dem Bild landen, um Erlaubnis bitten zu müssen.
Aber: Nur, solange sie nur "Beiwerk" auf dem Foto sind.
Stelle ich jemanden, den ich zufällig auf der Straße sehe, in den Mittelpunkt meines Fotos, mache ihn sozusagen zum zentralen Element des Bildes, dann muss ich ihn um Erlaubnis fragen. Dann kommt nämlich sein "Recht auf das eigene Bild" ins Spiel und überwiegt meine "Panoramafreiheit". (Wie zentral die Person im Bild sein muss, damit das so ist, müsste im Zweifel ein Gericht am konkreten Foto entscheiden.)
Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Da wird es noch komplizierter, aber keine Angst, wir kriegen auch das hin.
Stell dir vor, du gehst zum Fotografen und lässt ihn Portraitfotos von dir machen, beispielsweise für eine Bewerbung auf einen Job. Panoramafreiheit fällt schon mal aus, denn da bist ja nur du drauf und sonst nichts. Und dann möchtest du aber nicht nur Abzüge von den Fotos mitnehmen, sondern auch die originalen Bilddateien aus seiner Kamera. Das darfst du zweifellos, denn es ist ja ein Bild von dir (geben muss er es dir nicht unbedingt, aber er muss es mindestens löschen, wenn du das von ihm verlangst). Aber er hat das Foto aufgenommen, egal was drauf ist, und deshalb hat er das Urheberrecht daran. Man löst das in der Praxis so, dass es vier Abzüge für 15 € gibt und die Bilddatei, mit der du dann anfangen kannst, was du willst, ist Verhandlungssache (kostet dich aber erfahrungsgemäß, ich hab das schon mal durchgezogen, 60 € oder so, wenn du sie auch haben willst oder aus Gründen haben musst). Da überwiegt also sein Urheberrecht an seiner Arbeit dein Recht am eigenen Bild von dir und du musst in den sauren Apfel beißen und die 60 € abdrücken, sonst kriegst du die Datei nicht.
Andersrum haben natürlich Fotografen immer als Werbung Bilder der Kundschaft im Schaufenster stehen. Und wenn er dein Bild als Werbung im Schaufenster verwenden will, dann muss er dich um Erlaubnis fragen und du kannst mit ihm über einen Preis dafür verhandeln, den er dir dafür zahlen muss, wenn du willst. Oder es ihm auch strikt untersagen, aber dann gibt's auch kein Bild von dir im Schaufenster und kein Geld für dich. In dieser Ausgangslage überwiegt nämlich dein Recht am eigenen Bild sein Urheberrecht.
Du siehst: In der Juristerei gibt es für fast alles eine Lösung. Manchmal ist der Weg dorthin ein bisschen kompliziert und steinig, aber letztlich führen fast alle Straßen nach Rom.