23.11.2017, 15:37
Zitat:Art. 44
(1) Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...BayVerf-44
Also nicht nur von einigen Amigos, sondern von allen Abgeordneten.