13.11.2017, 23:51
(13.11.2017, 23:10)PuK schrieb: Grundsätzlich muss man bei solchen Vorhaben auf den Art. 79 Abs. 3 GG achten, welcher lautet:
Aber der steht einer Änderung des Rechts auf Asyl nicht entgegen, denn das steht in Art. 16 a.
Außerdem ist der Abs. 2 des Artikels 79 zu beachten:
Und da hapert's. Diese 2/3-Mehrheiten gibt es momentan nicht.
Danke für's Recherchieren [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_241.gif ] dann hatte ich ja recht?
Die, die zur Begrenzung des Asylrechts immer so betroffen sagen "aber das Grundgesetz ...", sollten sich jetzt endlich ehrlich machen und dem Volk endlich klipp und klar sagen, dass es gar nicht am Grundgesetz scheitern würde, sondern nur an ihrer eigenen Lust an der Blockade. Ekelig und heuchlerisch ist das.