02.11.2016, 13:09
(02.11.2016, 12:54)TomTinte schrieb: Eltern schicken ihre Tochter für 5 Monate in die Klappse. Bekannt geworden ist der Fall, dass ein 14 jährige Jugendliche mit ihrem 47 - jährigen Onkel durchgebrannt ist. Jetzt hat das OLG das Kontaktverbot aufgehoben.
Bericht
Eine bemerkenswert weitläufige Verwandtschaft hat das Mädel. An Onkels scheint jedenfalls kein Mangel zu herrschen. Ein Pädo, ein Arzt, der Gefälligkeitsatteste ausstellt... Ups, wir sind ja in Brandenburg. Muss also "Onkelz" heißen.
Und nein, das Mädel kann das noch nicht selbst entscheiden, gerade "angesichts des Alters und der Reife des Mädchens". Da kann sie noch so reif sein für ihr Alter, sie war nun mal erst 14, also vor ein paar Monaten erst in das Alter gekommen, in dem sie sich überhaupt für Straftaten verantworten muss. Und 14 war sie, als die Eltern dahintergekommen sind, was läuft. Die Sache sei vorher schon geraume Zeit gelaufen, steht in dem Urteil . Gleichzeitig sprechen sie von der
Zitat:...nicht justiziablen Frage, ob ein gestandener 47-jähriger verheirateter Mann, der Vater mehrerer Kinder ist und Pflegekinder betreut (hat), die aus pubertärer Schwärmerei und Zuneigung entstandene Liebe einer 14-Jährigen aus dem erweiterten Familienkreis tatsächlich erwidern muss, (...)
Das Schutzalter liegt bei 14. Alles davor wäre illegal gewesen. "Geraume Zeit" ist möglicherweise eine lange Zeit. Und da ist das "nicht justiziabel"? Sicher? Das müsste man wohl erst mal klären, bevor man das einfach so als "nicht justiziabel" bezeichnet.
Das wird ja nicht dadurch im Nachhinhein legalisiert, dass die sexuelle "Beziehung" nach dem 14. Geburtstag weitergeht. Und wenn der andere über 21 Jahre alt ist, dann ist Sex bis 16 immer noch nicht erlaubt (§ 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB ). Wie kommt man eigentlich als OLG auf so einen offensichtlichen Bullshit? Und wo ist die zuständige Staatsanwaltschaft (Abs. 5)? Ja, es gibt hier angesichts des ungewöhnlich hohen Altersunterschieds und wegen des Reifevorprungs des einen "Partners" besonderes öffentliches Interesse und ja, ein Einschreiten von Amts wegen ist geboten, denn das Kindeswohl ist gefährdet.
Ich hoffe mal, das geht noch in die nächste Instanz. Das sollte ja bereits der BGH sein, mithin also kein ostdeutsches, sondern ein bundesdeutsches Gericht.
Der beste Satz in dem Urteil ist übrigens der hier:
Zitat:Das in die Auseinandersetzungen seit mindestens April 2015 umfangreich involvierte Jugendamt hat im Beschwerdeverfahren keine sachlich-inhaltliche Stellungnahme abgegeben.
Aha, soso. Und warum nicht? Dann tritt man denen eben in den Arsch als Gericht, wenn sie nicht wollen. Und warum fällt man ein Urteil ohne eine solche Stellungnahme?
Und den pubertären Trotz einer 14-Jährigen bezeichnen sie im Urteil juristisch hochtrabend als conditio sine qua non. Da kann sie sich ja nur gebauchpinselt vorkommen. Soll das etwa Rechtsprechung sein, bei einem OLG? Da rollen sich einem ja die Zehnnägel zusammen.
Die Eltern scheinen übrigens auch völlig unfähig zu sein. Wenn einem außer dem Irrenhaus in Erziehungsfragen nichts mehr einfällt, das ist schon sehr arm. Vielleicht sollte man denen mal das Sorgerecht entziehen.