28.09.2017, 15:29
(28.09.2017, 15:15)Lukas schrieb: Dann listen Sie mal auf, was Sie unter Zuwanderer verstehen?
Und wenn Sie brav sind liste ich ihnen auf, was das BKA darunter versteht.
Zuwanderer im Sinne dieser Kernaussagen sind Personen mit Aufenthaltsstatus „Asylberechtigter/Schutzberechtigter“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubt“.
Genau die meine ich. Und jetzt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]