Dass Problem ist doch, dass sich ganz am Anfang der BRD die Autoren des GG und der Landesverfassungen nicht entscheiden konnten, ob sie nun eine Parteiendemokratie oder eine Delegiertendemokratie wollen. Man hat versucht, beides zu synthetisieren. Das geht aber nicht, weil die Systeme untereinander inkompatibel sind. Und genau da, von dieser Unvereinbarkeit, kommen auch schwer verständliche und ärgerliche Dinge wie Überhang- und Ausgleichsmandate her.
De facto haben wir in Bund und Ländern Parteiendemokratien, die dann aber durch systemwidrige Elemente der Delegiertendemokratie gebrochen werden. Durch den Wortlaut des GG gerechtfertigt ist die Parteiendemokratie nicht, denn es heißt in Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG nur "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Und "Mitwirkung" ist nicht "die politische Willensbildung unter Ausschluss aller anderen alleine in die Hand nehmen". Aber wir haben nun mal eine Parteiendemokratie.
In einer konsequenten, sauber und widerspruchsfrei konstruierten Parteiendemokratie wäre eine Aktion wie die von Frau Twesten nun aber erst gar nicht möglich. Dort stünden nämlich den Grünen für die ganze Legislaturperiode so viele Sitze zu, wie das prozentuale Wahlergebnis eben hergibt. Und wenn Frau Twesten in solch einer Demokratie zur CDU wechselte, dann verlöre sie eben erst mal ihr Mandat und schiede aus dem Landtag aus. (Sie könnte sich ja dann nächstes Mal über die CDU-Liste wieder wählen lassen, wenn die Leute das tun, aber erst mal wäre sie draußen.) Und den Grünen fehlte dann ein/e Abgeordnete/r, für den sie Ersatz über die Liste nachrücken lassen könnten.
Meiner Ansicht nach gehört da was gemacht. Weniger wegen solchen Überläufern, sondern v.a. wegen den Ausgleichs- und Überhangmandaten, die die Abbildung des Volkswillens im Parlament weitaus stärker verzerren als diese sehr vereinzelten Blindgänger, Rohrkrepierer und Querschläger und außerdem maßlos teuer sind.