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Sterbehilfe in Deutschland
#1

Wieder einmal ein paar erhellende Gedanken und Ausführungen dazu von Thomas Fischer bei Fischer im Recht.

http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/...r-im-recht 
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#2

(01.03.2017, 18:14)Sophie schrieb:  Wieder einmal ein paar erhellende Gedanken und Ausführungen dazu von Thomas Fischer bei Fischer im Recht.

http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/...d-11838547 

Ist das Absicht, daß der Link bei den Kommentaren landet?

Egal, hier eine Kostprobe von Fischer, willkürlich herausgefi gefi gefischt:
Zitat:Die Gesetzesänderung hat nicht schwache Menschen besser beschützt, sondern vor allem das Geschäft von frommen Freiheitsfeinden und bigotten Tröstern betrieben. Berufsorganisationen der Spezialisten für das Gewissen am Lebensende haben dem Gesetz daher begeistert zugestimmt.


noch eine
Zitat:Die Verzweifelten, die der Fürsorge des deutschen Gesetzgebers durch Sterbehilfe in der Schweiz zu entgegnen trachten, sind nun gezwungen, mehrfach zur Begutachtung dorthin zu reisen, um die formalen Voraussetzungen einer Genehmigung zu erlangen. Sterbehelfer aus der Schweiz können nicht (zur Begutachtung) nach Deutschland einreisen, weil sie hier mit Strafverfolgung rechnen müssen.
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#3

(01.03.2017, 18:34)forest schrieb:  Ist das Absicht, daß der Link bei den Kommentaren landet?

Egal, hier eine Kostprobe von Fischer, willkürlich herausgefi gefi gefischt:


noch eine

Du meine Güte.......

Auch wenn man mir inzwischen pawlowsche Reaktionsmuster vorwerfen kann, darf, möchte......

Die theistischen Berufsheuchler mit einer solchen Aufgabenstellung zu überfordern, ist geradezu narrenhaft. Hoffentlich können wenigstens eure Bademeister schwimmen.......

Der Umgang mit dem Tod sollte nicht ausgerechnet von denen bestimmt werden, die auf eine 2000 Jahre lange Lüge im Zusammenhang mit dem Sterben und dem Tod zurückblicken.
Eine der Teufelinnen der "Christenheit", die an Niedertracht kaum zu überbietende "Mutter Theresa" hat den ihr ausgelieferten Sterbenden Schmerzmittel mit der Begründung vorenthalten, der Herr habe am Kreuz auch keine Mittelchen erhalten.

Mich würde nicht wundern, wenn Gröhe und seine Kleriker genau solche Leute als "Berater" gehört haben.

Übrigens kein Dienst an den deutschen Lokführern, die wir hier als Sterbehelfer sich selbst überlassen.
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#4

(01.03.2017, 18:34)forest schrieb:  Ist das Absicht, daß der Link bei den Kommentaren landet?

Nein.
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#5

(01.03.2017, 18:34)forest schrieb:  Ist das Absicht, daß der Link bei den Kommentaren landet?

Der Link wurde soeben entsprechend geändert, nunmehr landet man beim Artikel
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#6

Danke
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#7

(01.03.2017, 20:13)Sophie schrieb:  Nein.

Ach, bloß so. Die Kommentare sind gleich im Anschluß an den Artikel, macht also nichts.
Oft sind die Kommentare interessanter als der Artikel; es sind 21 Seiten à 24 Kommentare (nicht nachgezählt).
Hier allerdings ist Fischer wieder mal unübertrefflich im Sezieren unseres Rechts.
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#8

(01.03.2017, 21:19)forest schrieb:  Ach, bloß so. Die Kommentare sind gleich im Anschluß an den Artikel, macht also nichts.
Oft sind die Kommentare interessanter als der Artikel; es sind 21 Seiten à 24 Kommentare (nicht nachgezählt).
Hier allerdings ist Fischer wieder mal unübertrefflich im Sezieren unseres Rechts.

Ja, fand ich eben auch. Es ist ja ohnehin so ungeheuerlich, was auf diesem Gebiet abgeht. Und was die gegen den geballten Volkswillen so durchsetzen. Obwohl  alle Umfragen etwas ganz anderes ergeben, verschärft man mal eben 'zur Klarstellung' uahahahaha  die herrschende Gesetzeslage, die immerhin noch manches möglich machte.

Das mit dem 'geschäftsmäßig' ist der schlechte Witz überhaupt. Weil ja der Laie meint, es ginge um Kohle und noch halbwegs verstädnisvoll mit dem Kopf nickt. Neinnein, natürlich soll mit dem Tod kein Geld gemacht werden. Hüüüüüüh, in unserer durchkapitalisierten Welt, muss kurz bevor einer diese endgültig verlässt, diesbezüglich die hehre Moral herausgeholt werden. Meine und wünsche der Sterbende was er will, da  muss er durch, damit nicht andere..

Aber auch in dieser Hinsicht ist unsere Gesellschaft zu phlegmatisch.
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#9

Es bröckelt.


Zitat:Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute (02.03.2017) entschieden.

http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...2017&nr=11 

Der Staat darf den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren. Was heißt das?

Habe die Begründung noch nicht ganz gelesen, geschweige denn, verdaut. Was ist ein 'extremer Einzelfall'?

Zitat:Kritik an dem Urteil kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Entscheidung sei praxisfern, da sie offen lasse, was eine unerträgliche Leidenssituation sei: Leiden sei weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren, hieß es.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/ster...-1.3403161 
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#10

Ein einfacher Satz mit 2 Kommas:


Zitat:«So muss man nicht zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden, an dem man es gar noch nicht will, nur weil man es später nicht mehr kann»

https://www.nzz.ch/schweiz/sterbefasten-...-ld.148715 
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