07.02.2017, 13:53
Zitat:Für Kartenlesegeräte und Signatursoftware kann die Konformität mit den Anforderungen des Signaturgesetzes und damit die hinreichende Sicherheit zur Nutzung zur qualifizierten elektronischen Signatur durch die Existenz einer Bestätigungsurkunde einer von der Bundesnetzagentur anerkannten Stelle oder zumindest durch eine dort hinterlegte Herstellererklärung erkannt werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Serv...D7D97DF14A