14.10.2021, 18:44
(14.10.2021, 18:28)Martin schrieb: Jetzt habe ich mir die Kommentare auch durchgelesen. Offenbar wurde diese "Bürgerversammlung" bis auf eine Fußnote in der AZ so gut wie nicht kommuniziert. Ich weiß nicht einmal, ob wir in IN so etwas haben....
Martin
...muss es auch in IN geben,
sonst würde Dr. Ch. Scharpf dagegen verstoßen.
Zitat:Art. 18 - Gemeindeordnung
Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
(1) 1In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. 2In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.