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Das vermurkste Wahlrecht: Der Bundestag bleibt riesig
#21

(10.10.2020, 18:03)jackson schrieb:  1. Das Thema Infektionsschutztgesetz wurde schon 1000x durchgekaut. Warum heben denn die Gerichte viele "Schnellschüsse", nicht nur solche aus Bayern, wieder auf? Ja - weil sie mit Art.1-19 GG nicht vereinbar sind. Das Infektionsschutzgesetz ist ein nachgeortdnetes Gesetz und steht nicht über der Verfassung.

2. Wo gibt es denn heute Oligarchien per Definition? Vielleicht kann man die arabischen Emirate dazu zählen. Die Inländer gehören zu den Wohlhabensten auf unserem Planeten. Und selbst den Gastarbeitern geht es dort besser als in ihren Heimatländern.

Einzele Regierungen der Länder interessieren immer weniger

Einiges zu lesen, aber aufschlussreich 
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#22

(10.10.2020, 18:03)jackson schrieb:  1. Das Thema Infektionsschutztgesetz wurde schon 1000x durchgekaut. Warum heben denn die Gerichte viele "Schnellschüsse", nicht nur solche aus Bayern, wieder auf? Ja - weil sie mit Art.1-19 GG nicht vereinbar sind. Das Infektionsschutzgesetz ist ein nachgeortdnetes Gesetz und steht nicht über der Verfassung.

............

Angenommen es kommt jemand mit Ebola-Infekt oder einer anderen hochproblematischen Infekt zurück nach Deutschland, sind dem dann auch noch alle Grundrechte gestattet?
Das Infektionsschutzgesetz gibt noch ganz anderes her und die gerichtlichen Aufhebungen haben rein gar nichts mit den Grundrechten zu tun, sondern mit der Verhältnismäßigkeit.
Daran sieht man ja dass der Rechtsstaat überwiegend funktioniert.
Mit einem Grundrecht auf Fremdgefährdung, das es nicht gibt, hat das nun wirklich nichts zu tun.
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#23

(10.10.2020, 20:09)Kreti u. Plethi schrieb:  Mit einem Grundrecht auf Fremdgefährdung, das es nicht gibt, hat das nun wirklich nichts zu tun.

Aber es gibt doch auch kein Grundrecht, dass jemand nicht gefährdet wird? Nanu Weil sonst dürfte er ja auch nicht mit Schnupfen angesteckt werden oder von einer Biene gestochen werden und alle Imker müssten ihre Bienen wegtun. Und niemand dürfte ein Auto haben. Das Leben ist eben immer bisschen gefährlich und es gibt kein Grundrecht, nicht auf sich selber aufpassen zu müssen. Weil sonst dürfte ja jeder bei rot über die Straße laufen, oder?
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#24

(10.10.2020, 20:59)messalina schrieb:  Aber es gibt doch auch kein Grundrecht, dass jemand nicht gefährdet wird? Nanu Weil sonst dürfte er ja auch nicht mit Schnupfen angesteckt werden oder von einer Biene gestochen werden und alle Imker müssten ihre Bienen wegtun. Und niemand dürfte ein Auto haben. Das Leben ist eben immer bisschen gefährlich und es gibt kein Grundrecht, nicht auf sich selber aufpassen zu müssen. Weil sonst dürfte ja jeder bei rot über die Straße laufen, oder?

Als Diskussionsteilnehmerin kann man Sie nicht mehr ernst nehmen. Artikel 2 des Grungesetzes ist ganz eindeutig: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine Biene sticht nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt, aber dazu müsste man sich mal mit der Natur und den Verhaltensweisen der Tiere beschäftigen statt sich in der Telegramgruppe Corona Rebellen AUGSBURG herumzutreiben. Auch Ihr Beispiel Auto ist sofort zu widerlegen, denn es gibt den § 1 StVO , in dem steht das:

Zitat:(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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#25

(10.10.2020, 20:09)Kreti u. Plethi schrieb:  Angenommen es kommt jemand mit Ebola-Infekt oder einer anderen hochproblematischen Infekt zurück nach Deutschland, sind dem dann auch noch alle Grundrechte gestattet?
Das Infektionsschutzgesetz gibt noch ganz anderes her und die gerichtlichen Aufhebungen haben rein gar nichts mit den Grundrechten zu tun, sondern mit der Verhältnismäßigkeit.
Daran sieht man ja dass der Rechtsstaat überwiegend funktioniert.
Mit einem Grundrecht auf Fremdgefährdung, das es nicht gibt, hat das nun wirklich nichts zu tun.

Nein. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip leitet sich nach anerkannter Auslegung, z.B. Maunz/Dürig, DIREKT aus dem Art. 20 GG ab. Irrtum, daß dies nichts mit Grundrechten zu tun hat.
Doch - es gibt ein implizites Recht auf Fremdgefährdung - auch wenn man es nicht so nennt. Das können Siue nur annährend, nicht ganz, gen 0 setzen, wenn Sie Ihr Bett/Ihre Wohnung niocht verlassen.
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#26

(11.10.2020, 08:26)jackson schrieb:  Nein. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip leitet sich nach anerkannter Auslegung, z.B. Maunz/Dürig, DIREKT aus dem Art. 20 GG ab. Irrtum, daß dies nichts mit Grundrechten zu tun hat.
Doch - es gibt ein implizites Recht auf Fremdgefährdung - auch wenn man es nicht so nennt. Das können Siue nur annährend, nicht ganz, gen 0 setzen, wenn Sie Ihr Bett/Ihre Wohnung niocht verlassen.

Und wo ist das bisher gegen 0 gesetzt worden?
Bisher gibt es lediglich Kontaktbeschränkungen und in Teilen Maskenpflicht und Quarantäneauflagen glauben Sie doch nicht wirklich missachten zu können.
Zitat:Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
Quelle 

Nochmal etwas anderes ist  Fremdgefährdung, dabei kann es laut Verfassungsgericht allein bei Selbstgefährdung sogar bis zur Einweisung in dei Psychiatrie und Zwangsmedikation kommen.
Fremdgefärdung ist da nochmal eine ganz andere Qualität.
Zitat:Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 <223>). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Sie ist in der Regel nur zulässig, wenn sie der Schutz der Allgemeinheit oder der Rechtsgüter anderer verlangt (vgl. BVerfGE 58, 208 <224 f.>).
Aus einem BVG-Urteil 

Es gibt Grundrechte über die man sich juristisch durchaus streiten kann die sind aber bei Fremdgefährdung definitiv nicht grenzenlos.
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#27

(10.10.2020, 22:19)Klartexter schrieb:  Als Diskussionsteilnehmerin kann man Sie nicht mehr ernst nehmen. Artikel 2 des Grungesetzes ist ganz eindeutig: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine Biene sticht nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt, aber dazu müsste man sich mal mit der Natur und den Verhaltensweisen der Tiere beschäftigen statt sich in der Telegramgruppe Corona Rebellen AUGSBURG herumzutreiben.

Ja eben! Ich hab auch das Recht auf Leben, und immer mit Maske rumlaufen müssen ist kein Leben! Und körperliche Unversehrtheit möchte ich auch haben, aber die Maske macht mich krank. Gestern war ja der World Mental Health Day, und da gibt es jetzt eine Studie, dass ein Drittel (!) durch das ganze Drumrum um Corona psychisch krank geworden ist, ich merk das auch an mir.

Zitat:Der neue AXA Mental Health Report zeigt, dass knapp ein Drittel der Deutschen eine Verschlechterung der eigenen psychischen Gesundheit im Verlauf der Corona-Krise beobachtet.
https://www.axa.de/presse/mediathek/stud...eport-2020 

Das sind viel viel mehr als durch Corona selber krank geworden sind! Sie sagen auch schon, dass das die 3. Welle ist, und dass die in Wirklichkeit schlimmer ist als die 2 anderen. Ich bin jedenfalls so froh dass es Gruppen wie die Corona Rebellen AUGSBURG gibt, wo man seelische Unterstützung bekommt. Und meine eigenen Grundrechte sind mir nunmal wichtiger als die von anderen, tut mir leid. Auf jeden Fall genauso wichtig. Das ist ganz normal finde ich, und überhaupt, man sollte viel öfter die Schuld auch mal bei anderen suchen und nicht immer nur bei sich.

Achja: mit Bienen kenn ich mich sehr gut aus, wir haben das alles mal von einem Imker auf einer Führung genau erklärt bekommen. Und im Botanischen Garten hab ich mir die Bienenhäuschen auch angekuckt. Natürlich stechen die einen nicht absichtlich, aber es kann Missverständnisse geben. Zum Beispiel wenn man aus Versehen auf eine Biene tritt, dann sticht sie eben. Aber ich kann deswegen nicht zu den Imkern sagen, niemand hat das Grundrecht, Bienen rumfliegen zu lassen, die andere, die unachtsam sind, stechen und wo man vielleicht an einem allergischen Schock stirbt, also mach die Klappe am Bienenstock zu. Bei den Masken und Viren tut man das aber, das hab ich gemeint mit dem Beispiel.
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#28

(11.10.2020, 10:53)messalina schrieb:  .......... Gestern war ja der World Mental Health Day, und da gibt es jetzt eine Studie, dass ein Drittel (!) durch das ganze Drumrum um Corona psychisch krank geworden ist, ich merk das auch an mir.


................

Abgesehn davon, dass ich geneigt bin zu glauben bei Ihnen nicht erst seit Corona, wo bitte steht in dem Link es hätte mit Maskentragen zu tun?
Das mit den beschriebenen Auswirkung wären noch ganz andere wenn es nicht nur um eine Pandemie ginge die man in der Griff bekommen kann.
Was meinen Sie was los wäre bei Pest, Pocken, Ebola oder sonst was was noch wie gefährlicher wäre?

Ich werde davon nicht mehr so viel mit bekommen rein altersbedingt, aber bei dem Raubbau den der Mensch etwa am brasilianischen Dschungel verursacht dürften Sie noch viel "Spass" haben in Ihrem zukünftigen Leben, da ist das jetzt nicht mehr wie ein psychischer Schnupfen vergleichsweise zu dem was da noch alles auf uns zukommt.
Seit Jahrzehnten wird davor gewarnt, nur leider bisher fruchtlos und selbst 2012 gab es ein Studie in Deutschland die dem Bundestag vorgelegt wurde und sich 1zu1 auf das bezog was wir heute haben.
Man wusste lediglich nicht wann es passieren wird.
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#29

(11.10.2020, 11:39)Kreti u. Plethi schrieb:  Abgesehn davon, dass ich geneigt bin zu glauben bei Ihnen nicht erst seit Corona, wo bitte steht in dem Link es hätte mit Maskentragen zu tun?

Es geht um die Auswirkungen der "Einschränkungen der Corona-Krise" sagen sie, und da gehört für mich die Maske dazu, sogar ganz besonders, weil die mich am allermeisten einschränkt.

(11.10.2020, 11:39)Kreti u. Plethi schrieb:  Das mit den beschriebenen Auswirkung wären noch ganz andere wenn es nicht nur um eine Pandemie ginge die man in der Griff bekommen kann.
Was meinen Sie was los wäre bei Pest, Pocken, Ebola oder sonst was was noch wie gefährlicher wäre?

Aber es geht nicht um Ebola sondern um Corona im Moment.
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#30

(11.10.2020, 11:55)messalina schrieb:  Es geht um die Auswirkungen der "Einschränkungen der Corona-Krise" sagen sie, und da gehört für mich die Maske dazu, sogar ganz besonders, weil die mich am allermeisten einschränkt.

Bei so viel Zeit, wie Sie sich auf Plattformen im Internet herumtreiben, bleibt ja kaum noch etwas Zeit übrig, bei der Sie mal eine Maske brauchen.
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