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Rätselecke

(16.12.2019, 20:40)Pony_und_Kleid schrieb:  Ein kleines juristisches Rätsel zur Abwechslung:

Was macht man eigentlich am besten, wenn man einen TV-USB-Stick bei Amazon bestellt und dann auch bekommt, aber in der inneren Verpackung (Amazon kann also nichts dafür, sondern der Hersteller hat geschlampt) befinden sich nicht nur einer, sondern zwei davon? Huh

Das ganze Zubehör (DVB-T-Zimmerantenne, Kabel, Fernbedienung und so) sind nur einmal vorhanden. Aber eben zwei Sticks statt einem. 

Kann man dann einen davon sozusagen als Reserve behalten für den Fall, dass der andere kaputt gehen sollte, oder müsste man ihn eigentlich zurückschicken? Und falls es so sein sollte, wer trägt dann die Kosten für Porto, Verpackung und sonstigen Aufwand? 

Also jetzt nur so rein hypothetisch gefragt, ganz ohne Grund... Innocent

(Weil normalerweise gilt ja, dass, wenn man etwas unverlangt zugeschickt bekommt, es zwar erst mal behalten darf, aber auf Nachfrage natürlich wieder herausgeben muss. Aber wenn niemand kommt und nachfragt, hat man nach spätestens zehn Jahren das Eigentum daran "ersessen" und darf es für immer behalten. Unternehmen muss man also eigentlich gemäß § 937 BGB  von sich aus meiner Meinung nach in so einem Fall nichts weiter, außer das Zeug zu lagern. Wäre dieser § in so einem Fall anwendbar?)

Du musst den Verkäufer über den Irrtum informieren, da du ja keinen KV über die Extrasache geschlossen hast.
Wenn du das nicht machst, nennt der Jurist das "bösgläubig". W00t
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(16.12.2019, 20:40)Pony_und_Kleid schrieb:  Ein kleines juristisches Rätsel zur Abwechslung:

Was macht man eigentlich am besten, wenn man einen TV-USB-Stick bei Amazon bestellt und dann auch bekommt, aber in der inneren Verpackung (Amazon kann also nichts dafür, sondern der Hersteller hat geschlampt) befinden sich nicht nur einer, sondern zwei davon? Huh

Das ganze Zubehör (DVB-T-Zimmerantenne, Kabel, Fernbedienung und so) sind nur einmal vorhanden. Aber eben zwei Sticks statt einem. 

Den Stick alleine fotografieren und das fehlende Zubehör einfordern. Juristisch: Reklamation, Nacherfüllung. Anschließend ein Set zurückschicken und Geld zurück erhalten. Juristisch: Retoure, Wandlung.

Martin
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(16.12.2019, 21:28)Martin schrieb:  Den Stick alleine fotografieren und das fehlende Zubehör einfordern. Juristisch: Reklamation, Nacherfüllung. Anschließend ein Set zurückschicken und Geld zurück erhalten. Juristisch: Retoure, Wandlung.

Oh. Ja klar, das ist die beste Lösung. Und völlig naheliegend.

Warum bin ich da eigentlich nicht schon längst selbst draufgekommen? Ich glaube, ich werde langsam alt.
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(16.12.2019, 21:21)Don Cat schrieb:  Du musst den Verkäufer über den Irrtum informieren, da du ja keinen KV über die Extrasache geschlossen hast.
Wenn du das nicht machst, nennt der Jurist das "bösgläubig". W00t

Wie der Jurist das nennt, ist eigentlich nachrangig in diesem Fall. (Aber du hast natürlich prinzipiell recht.)

Mir ging es bei der Frage mehr darum, was man eigentlich, theoretisch, tun könnte bzw. sollte. Was ich dann in so einem Fall konkret tun würde, ist eine ganz andere Frage und hat damit nur sehr wenig zu tun. Ich weiß nur gerne vorher, worauf ich mich einlasse, bevor ich etwas tue oder unterlasse, sonst kann es später unangenehme Überraschungen geben, denen ich lieber von vornherein aus dem Weg gehe.
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(16.12.2019, 21:28)Martin schrieb:  Den Stick alleine fotografieren und das fehlende Zubehör einfordern. Juristisch: Reklamation, Nacherfüllung. Anschließend ein Set zurückschicken und Geld zurück erhalten. Juristisch: Retoure, Wandlung.

Martin

Ich bin schockiert Zwinker
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Was ist das?  Rauch

Martin


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(30.12.2019, 01:56)Martin schrieb:  Was ist das?  Rauch

Martin

Patent für eine Spielzeugschildkröte, die von Stubenfliegen betrieben wird
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(30.12.2019, 02:11)Klartexter schrieb:  Patent für eine Spielzeugschildkröte, die von Stubenfliegen betrieben wird

Danke fürs Googlen.  Rauch

Martin
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Welche Tram ist das? Wozu diente sie, wo fuhr sie und wann?

(Foto gemeinfrei)

Martin


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(06.01.2020, 00:11)Martin schrieb:  Welche Tram ist das? Wozu diente sie, wo fuhr sie und wann?

(Foto gemeinfrei)

Martin

Die Leichentram war in der Zwischenkriegszeit und im Zweiten Weltkrieg in Wien im Einsatz. Sie bestand aus einem normalen Triebwagen und umgebauten Beiwägen, die jeweils bis zu zwölf Särge fassten. Die Leichentram transportierte Tote aus den Wiener Spitälern zum Zentralfriedhof. In den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs wurden zwei Waggons der Leichentram schwer beschädigt. Heute sind leider keine historischen Leichenwägen mehr erhalten. (Quelle )
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