07.02.2017, 20:57
(19.10.2016, 08:57)bbuchsky schrieb: Die "Deutsche Vermögensberatung", also Maschmeiers Drückerkolonne, hat sich durch die Bestechung von Schröder und seinem Gesocks dieses Namensrecht gesichert,
Ist das Führen dieser Bezeichnung nicht alleine von der Betriebsgröße abhängig? Ich meine mich zu erinnern, dass die Unternehmensbezeichnung hinsichtlich Tätigkeitsgebiet und Relevanz nicht irreführend sein darf. Z. B. darf sich eine Hinterhofwerkstatt nicht "Deutsche Autowerkstätten" nennen. Hätte diese Firma hingegen Fillialen im gesamten Bundesgebiet, wäre die Bezeichnung in Ordnung (Vorausgesetzt natürlich, es gibt keinen Namenskonflikt mit existierenden Unternehmen und die Form des Unternehmens berechtigt zur Namensführung).
Martin