17.04.2018, 13:42
(17.04.2018, 13:11)Udo schrieb: Bisher war es so, dass kirchliche Arbeitgeber konfessionslose Menschen ablehnen durften. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders.Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.
Das ist gut so und war lange überfällig. So wurden die Mitgliedschaft in den Kirchen künstlich hochgehalten.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss ein Gärtner nicht an Gott glauben.
Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein.
Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden,
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran.
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.