17.04.2018, 13:11
Bisher war es so, dass kirchliche Arbeitgeber konfessionslose Menschen ablehnen durften. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders. Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss ein Gärtner nicht an Gott glauben.
Zitat:Dieser hat nun entschieden: Die konfessionsgebundene Stellenausschreibung der evangelischen Diakonie ist diskriminierend, denn kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Die könne nur zur Bedingung gemacht werden, wenn die Konfession für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei. Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.Das ist gut so und war lange überfällig. So wurden die Mitgliedschaft in den Kirchen künstlich hochgehalten.
http://www.spiegel.de/karriere/eugh-kirc...03268.html
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss ein Gärtner nicht an Gott glauben.