14.01.2019, 20:03
(14.01.2019, 16:39)Bogdan schrieb: Das BNatSchG regelt im § 42 die Aufgaben eines Zoos.....
Aus Ziffer 6 Absatz 3 § 42 des BNatSchG ergibt sich, dass die Tierparks und Zoo die größste außerschulische Bildungseinrichtung in Deutschland sind. Sie erreichen Mio. Menschen.
Stecken S´ den Zappelphilipp wieder ein.
Am Leseverständnis fehlt ´s auch, da wundert mich jetzt nix mehr.
Wo finden Sie im Zitat Ihre Schlussfolgerung?
Ich sag nur: Sport und Jugendverbände, die stecken Ihren Zoo weit in den Sack
und es geht doch vor allem um die Jugend!
Zitat:§ 42 (3) Zoos sind so zu errichten und zu betreiben, dass
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6.
die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert wird, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Biotope,