20.12.2018, 01:07
(19.12.2018, 23:18)leopold schrieb: Nein, bisher hat der Eigentümer die Steuer zwar bezahlt, konnte diese aber an den Mieter in voller Höhe weitergeben. Gleichzeitig wurde die eingenommene Miete durch Absetzung (warum in Anführungszeichen?) der Grundsteuer als Betriebsausgabe wieder reduziert, so dass der Vermieter belastungsfrei blieb.
Soll der Vermieter die Grundsteuer in voller Höhe tragen, darf sie natürlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar sein.
Die Anführungszeichen deswegen, um dem verbreiteten Irrtum (wohl nicht Ihrer) zuvorzukommen, Betriebsausgaben von der Steuerschuld abziehen (absetzen) zu können.
Man tut sich leichter damit, Nettomiete und Nebenkosten auseinander zu halten. Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und hat mit der Nettomiete nichts zu tun, wie Sie wohl auch wissen. Allerdings ist es mit dem Auseinanderhalten vorbei, wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht mehr den Nebenkosten aufschlagen darf.
Er wird - und man kann es ihm nicht verdenken - stattdessen die Nettomiete erhöhen. Dann hat er zwar höhere Mieteinnahmen, aber die werden von der dann von ihm selbst zu zahlenden Grundsteuer aufgefressen. Unter dem Strich bringt der Vorschlag Barleys nichts; weder dem Mieter, noch dem Vermieter und dem Staat auch nicht.
Nun die Frage: Was soll das dann?
Für den Fall, daß der Vermieter auch Selbstnutzer in seinem vermieteten Haus ist, zahlt er natürlich brav anteilig seine Grundsteuer, die er dann auch nicht 'absetzen' kann.