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Normale Version: Barley will Vermietern verbieten, Grundsteuer auf Miete umzulegen
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Martin

Zitat:Die Reform der Grundsteuer könnte eine Mietpreissteigerung zur Folge haben. Das will Justizministerin Barley verhindern. Deshalb spricht sie sich dafür aus, Vermietern zu verbieten, die neu anfallenden Kosten auf die Mieter umzulegen.

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article18...legen.html

Viel Spaß noch bei der Suche nach Investoren, die Mietwohnungen bauen. Schon jetzt sind die Innenstädte zu teuer, um neue Mietwohnungen zu bauen. Wie dumm kann man sein?

Martin

forest

Unausgegoren das. Barley hielt ich bisher für einen Lichtblick in der SPD. Wenn nur die Erhöhung der Grundsteuer nicht umlagefähig sein soll, aber folglich dann die bisherige weiterhin umlagefähig, wird es kompliziert. Das Leben hier ist schon kompliziert genug. Das ist so eine unverständliche Volte wie seinerzeit von der FDP, das Hotelfrühstück umsatzsteuermäßig anders zu behandeln wie die Übernachtung. Gibts denn keinen mehr mit klarem Verstand?

Sollte die Grundsteuer überhaupt nicht mehr umlagefähig sein, wird sie vorher auf den Kaufpreis der Wohnung oder auf die Nettomiete aufgeschlagen. Was sonst? Das wäre das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

forest

(19.12.2018, 13:41)messalina schrieb: [ -> ]Das wird sogar noch schlimmer glaube ich? Weil die Mieteinnahmen muss man ja versteuern.

Nicht ganz, weil die Grundsteuer für den Vermieter Betriebsausgaben (Werbungskosten) und daher von den zu versteuernden Mieteinahmen abzugsfähig sind.
Das wird ein einziger Murks. Wer hoch steuerpflichtig ist beispielsweise wegen anderer Einnahmen zusätzlich zu den Mieteinnahmen, erhält eine im Prinzip ungerechte Steuerermäßigung wegen des niedrigeren Steuersatzes; Progressionsvorteil.
Gerecht wäre das nicht, zumindest nicht im sozialdemokratischen Sinne.

forest

(19.12.2018, 14:20)messalina schrieb: [ -> ]Ups, jetzt wird es mir zu kompliziert glaube ich? [Bild: nanu.gif] Gut dass wir meine Wohnung nicht vermieten, wer weiß was ich da alles falsch machen würde und am Schluss müsste ich dann ins Gefängnis nach Landsberg wie Uli Hoeness. Oder sind da überhaupt Frauen? Ich glaube Alice Schwarzer hätte da beinahe mal hin müssen.

Für Frauen ist m.W. Aichach zuständig. Dort wie in LL geht die Prominenz ein und aus; aus mal früher oder später.
Zu 'kompliziert' meinte ich weiter oben das mit den Interferenzen - sich gegenseitig positiv oder negativ überlagernde und beeinflussende Aspekte.
Nehmen wir den Fall eines tüchtigen Steuerzahlers mit hohen Einkünften aus anderer Tätigkeit und zusätzlich Mieteinnahmen. Der könnte natürlich billig vermieten, um sein zu versteuerndes Einkommen und die damit verbundene Steuerprogressivität zu schonen - und dabei natürlich auch seine Mieter. Soll es geben!
Womit wir wieder bei den Interferenzen wären: Verlangt ein Vermieter verbilligte Miete, interessiert sich das Finanzamt dafür. Link.

Lueginsland

(19.12.2018, 14:20)messalina schrieb: [ -> ].... am Schluss müsste ich dann ins Gefängnis nach Landsberg ....
Oder sind da überhaupt Frauen?....

Giftschlangen wie Sie, kommen/gehören in einem besonderes Terrarium weggesperrt,    [Bild: nanu.gif]  [Bild: nanu.gif]
 
(da könnten Sie nicht mehr Ihre dumm-politischen, bis entwürdigenden Aussagen unter ´s Volk ausschütten!)

Vergleichsweise harmlose Strafgefanginnen dürfen in unserem Freistaat nach Aichach
und in Landsberg ist eine Frau, die ist aber die Anstaltsleiterin!

PS: Auf besonderen Wunsch könnten Sie nach Hoheneck (Sachsen) verschoben werden,
haben Sie des öfteren Besuch von Gesinnungsgenossen/innen auch Chemnitz

Lueginsland

(19.12.2018, 15:55)messalina schrieb: [ -> ]Ich glaube egal was ich schreibe, bei Ihnen bin ich irgendwie immer nur die Böse, oder?

Zum Glück ist das aber nur eine soziale Zuschreibung weil in Wirklichkeit sind wir alle gleich und Augsburg ist vielfältig und bunt.

Absolut falsch, Vorurteil ist für mich ein Fremdwort.
Da jedoch Ihre Schreibereien immer in die gleiche, menschenverachtende Richtung gehen,
total negativ den derzeitigen Umständen entsprechend, so sind Sie für mich wirklich eine Böse.

Ihre scheinheilige Art bringen Sie deutlich genug auch mit dem letzten Satz nochmals zum Ausdruck.
Diese absolut doofen smileys unterstreichen noch Ihre verlogene Einstellung.

leopold

Ein sehr vernünftiger Vorschlag, der von Mieterschutzverbänden seit eh und je gefordert wird. Wer von den Wertsteigerungen der Immobilien profitiert, sollte natürlich auch die Grundsteuer bezahlen. Damit würden die Mieter in den Ballungsräumen umgehend entlastet. Sinn macht eine derartige Änderung allerdings nur, wenn die Grundsteuer dann nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Nur so ist der Vermieter dem Selbstnutzer gleichgestellt.

forest

Sie haben #4 und #6 nicht gelesen und vermischen zwei verschiedene Biere: Grundwertsteigerung ist das eine und Steuergerechtigkeit das andere.
Wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht als Betriebsausgaben 'absetzen' kann (extra in Anführungszeichen), heißt das, daß er die Grundsteuer nochmal versteuern muß, er wird also doppelt geschröpft, einmal mit den Kosten, die er voll zu tragen hat und noch einmal, weil er sie nicht vom Ertrag mindernd ansetzen kann, den er dann voll versteuern muß.
D a s   w i r d   n i c h t    g e h e n.  Nono-smiley-face

leopold

(19.12.2018, 19:18)forest schrieb: [ -> ]Sie haben #4 und #6 nicht gelesen und vermischen zwei verschiedene Biere: Grundwertsteigerung ist das eine und Steuergerechtigkeit das andere.
Wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht als Betriebsausgaben 'absetzen' kann (extra in Anführungszeichen), heißt das, daß er die Grundsteuer nochmal versteuern muß, er wird also doppelt geschröpft, einmal mit den Kosten, die er voll zu tragen hat und noch einmal, weil er sie nicht vom Ertrag mindernd ansetzen kann, den er dann voll versteuern muß.
D a s   w i r d   n i c h t    g e h e n.  Nono-smiley-face

Nein, bisher hat der Eigentümer die Steuer zwar bezahlt, konnte diese aber an den Mieter in voller Höhe weitergeben. Gleichzeitig wurde die eingenommene Miete durch Absetzung (warum in Anführungszeichen?) der Grundsteuer als Betriebsausgabe wieder reduziert, so dass der Vermieter belastungsfrei blieb.

Soll der Vermieter die Grundsteuer in voller Höhe tragen, darf sie natürlich  nicht als Betriebsausgabe absetzbar sein.

forest

(19.12.2018, 23:18)leopold schrieb: [ -> ]Nein, bisher hat der Eigentümer die Steuer zwar bezahlt, konnte diese aber an den Mieter in voller Höhe weitergeben. Gleichzeitig wurde die eingenommene Miete durch Absetzung (warum in Anführungszeichen?) der Grundsteuer als Betriebsausgabe wieder reduziert, so dass der Vermieter belastungsfrei blieb.

Soll der Vermieter die Grundsteuer in voller Höhe tragen, darf sie natürlich  nicht als Betriebsausgabe absetzbar sein.

Die Anführungszeichen deswegen, um dem verbreiteten Irrtum (wohl nicht Ihrer) zuvorzukommen, Betriebsausgaben von der Steuerschuld abziehen (absetzen) zu können.
Man tut sich leichter damit, Nettomiete und Nebenkosten auseinander zu halten. Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und hat mit der Nettomiete nichts zu tun, wie Sie wohl auch wissen. Allerdings ist es mit dem Auseinanderhalten vorbei, wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht mehr den Nebenkosten aufschlagen darf.
Er wird - und man kann es ihm nicht verdenken - stattdessen die Nettomiete erhöhen. Dann hat er zwar höhere Mieteinnahmen, aber die werden von der dann von ihm selbst zu zahlenden Grundsteuer aufgefressen. Unter dem Strich bringt der Vorschlag Barleys nichts; weder dem Mieter, noch dem Vermieter und dem Staat auch nicht.
Nun die Frage: Was soll das dann?
Für den Fall, daß der Vermieter auch Selbstnutzer in seinem vermieteten Haus ist, zahlt er natürlich brav anteilig seine Grundsteuer, die er dann auch nicht 'absetzen' kann.
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