19.12.2018, 23:18
(19.12.2018, 19:18)forest schrieb: Sie haben #4 und #6 nicht gelesen und vermischen zwei verschiedene Biere: Grundwertsteigerung ist das eine und Steuergerechtigkeit das andere.
Wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht als Betriebsausgaben 'absetzen' kann (extra in Anführungszeichen), heißt das, daß er die Grundsteuer nochmal versteuern muß, er wird also doppelt geschröpft, einmal mit den Kosten, die er voll zu tragen hat und noch einmal, weil er sie nicht vom Ertrag mindernd ansetzen kann, den er dann voll versteuern muß.
D a s w i r d n i c h t g e h e n.
Nein, bisher hat der Eigentümer die Steuer zwar bezahlt, konnte diese aber an den Mieter in voller Höhe weitergeben. Gleichzeitig wurde die eingenommene Miete durch Absetzung (warum in Anführungszeichen?) der Grundsteuer als Betriebsausgabe wieder reduziert, so dass der Vermieter belastungsfrei blieb.
Soll der Vermieter die Grundsteuer in voller Höhe tragen, darf sie natürlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar sein.