19.12.2018, 19:18
Sie haben #4 und #6 nicht gelesen und vermischen zwei verschiedene Biere: Grundwertsteigerung ist das eine und Steuergerechtigkeit das andere.
Wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht als Betriebsausgaben 'absetzen' kann (extra in Anführungszeichen), heißt das, daß er die Grundsteuer nochmal versteuern muß, er wird also doppelt geschröpft, einmal mit den Kosten, die er voll zu tragen hat und noch einmal, weil er sie nicht vom Ertrag mindernd ansetzen kann, den er dann voll versteuern muß.
D a s w i r d n i c h t g e h e n.
Wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht als Betriebsausgaben 'absetzen' kann (extra in Anführungszeichen), heißt das, daß er die Grundsteuer nochmal versteuern muß, er wird also doppelt geschröpft, einmal mit den Kosten, die er voll zu tragen hat und noch einmal, weil er sie nicht vom Ertrag mindernd ansetzen kann, den er dann voll versteuern muß.
D a s w i r d n i c h t g e h e n.